Die Restaurierung:
besteht in einem unmittelbaren Tätigwerden an beschädigten oder verfallenen Kulturgütern mit dem Ziel, eine bessere Lesbarkeit herzustellen, wobei ihre ästhetische, historische und materielle Unversehrtheit so weit wie möglich zu wahren ist.
Grundlegende Aufgabe des Restaurators ist der Schutz des Kulturgutes zum Nutzen dieser und künftiger Generationen.
Der Restaurator übernimmt die Verantwortung für die Untersuchung, die Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten an dem Kulturgut sowie die Dokumentation aller Verfahren und führt sie aus.
Der Restaurator ist weder Künstler noch Handwerker.
Während der Künstler oder der Handwerker neue Objekte schafft bzw. Objekte in funktioneller Hinsicht unterhält oder repariert, hat der Restaurator die Aufgabe, Kulturgüter zu erhalten.
Um den Anforderungen des Berufs gerecht zu werden, sollte die theoretische und praktische Ausbildung des Restaurators mit einem Abschluss auf Hochschul- oder vergleichbarem Niveau beendet werden.
Quelle: E.C.C.O. - BERUFSRICHTLINIEN
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